djo-Deutsche Jugend in Europa
Landesverband Hamburg

Kinderschutzkonzept


Unser Verband die djo-Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Hamburg (djo-LV HH), gehört dem djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e.V. an, welcher seit 1951 in den Bereichen Integrationsarbeit, internationaler Jugendaustausch und kultureller Jugendbildung tätig ist.

Der djo-LV HH wurde in den 50er Jahren gegründet, arbeitet mit einem ehrenamtlichen Vorstand und besteht zurzeit aus circa 50 Mitgliedern. Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in der musisch-kulturellen Jugendbildung sowie nationaler und internationaler Begegnung. Der Volkstanz und die Kultur- und Brauchtumspflege sind besonders wichtige Elemente unserer Arbeit.

Unser Verband setzt sich aus Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammen. Neben den regelmäßig wöchentlich stattfindenden Treffen der drei Tanzgruppen, organisieren wir Ausflüge, Wochenendseminare und Ferienfreizeiten und nehmen an nationalen und internationalen Festivals teil.

Wir sind ein in Hamburg anerkannter Jugendverband. Als anerkannter Jugendverband sind wir dazu verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, uns mit dem Thema Kinderschutz auseinanderzusetzen und nach den Maßstäben dieses Konzepts zu handeln.

Dieses Schutzkonzept wurde entwickelt, um die Kinderschutzstandards unseres Jugendverbands darzulegen und enthält eine umfangreiche Analyse unserer Angebote und Präventionsmaßnahmen.

Zielgruppen

Vorrangig richtet sich dieses Konzept an alle aktiven Teilnehmenden, die unsere Angebote begleiten. Mit Durchsicht und Unterzeichnung dieses Schutzkonzepts, verpflichten sich betreuenden und begleitenden Personen nach bestem Wissen und Gewissen die Kinderschutzstandards umzusetzen. Zusätzlich klärt dieses Konzept Kinder über ihre Möglichkeiten auf, sich in unserem Verband einzubringen. Auch Eltern haben über dieses Schutzkonzept die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.

Angebote

Unser Verband veranstaltet regelmäßig Gruppenstunden, Wochenendseminare, Reisen, Ausflüge und andere Aktivitäten mit Kindern sowie Erwachsenen. Dabei übernehmen Jugendliche und Erwachsene ehrenamtlich Betreuungsfunktionen, da unser Verband keine hauptamtlichen Mitarbeiter:innen beschäftigt.

Umgang & Kommunikation

In unserem Verband pflegen wir zu jederzeit einen freundlichen, respektvollen und gewaltfreien Umgang sowie eine wertschätzende, vorurteilsfreie sowie respektvolle Kommunikationskultur. Jegliche Diskriminierung, in welcher Form auch immer, wird von uns in keiner Weise toleriert. Es sollen sich alle in unserem Verband frei entfalten können und die Möglichkeit bekommen, in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen Freizeitangeboten nachzugehen.

Wir schaffen während unserer Angebote eine vertrauensvolle Umgebung, in der alle Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich zu öffnen. Generell ist bei unseren Angeboten darauf zu achten, dass häufig Personen aus unterschiedlichen Altersgruppen miteinander Zeit verbringen. Besonders wichtig ist, es uns einen offenen Raum zu schaffen, in dem sowohl die Betreuer:innen als auch die Teilnehmenden ihre Grenzen aufzeigen und sich klar positionieren können.

Wir sind uns darüber bewusst, dass bei unseren Angeboten immer ein Machtgefälle zwischen z.B. Betreuer:in und Teilnehmenden entstehen kann. Wir achten auf einen professionellen Umgang von Nähe und Distanz, so fragen wir ob jemand zum Beispiel eine Gute-Nacht-Umarmung oder mit Sonnencreme eingecremt werden möchte.

Was kann passieren? – (Risikoanalyse)

In unserem Verband übernehmen Ehrenamtliche erhebliche Verantwortung für die Kinder, die an unseren Angeboten wie wöchentlichen Treffen, Ausflüge, Wochenendseminare, Reisen, Ferienfreizeiten und anderen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen. Daher sind unsere Ehrenamtlichen dazu aufgefordert, Kinder vor jeglicher Form von sexualisierter Grenzüberschreitung und sexualisierter Gewalt, geschlechtsspezifischer Diskriminierung und anderen Formen von Gewalt (körperlich & seelisch) sowie Diskriminierung zu schützen.

Alle aktiven Mitglieder, der dem Verband angeschlossenen Gruppen müssen ab dem 16. Lebensjahr ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Im Folgenden wird eine Risikoanalyse durchgeführt und unsere Angebote anhand von verschiedenen Faktoren im Hinblick auf den Kinderschutz betrachtet.

Gruppenstunden

Die regelmäßig stattfindenden wöchentlichen Treffen unserer Volkstanzgruppen finden in Räumen staatlicher Schulen, meistens in altersgleichen Gruppen, statt. Die in das Ganztagsangebot der Schule Burgunderweg integrierte Kindertanzgruppe wird von Kindern im Alter von 6-10 Jahren besucht. Die Teilnehmenden der Jugendgruppe sind zwischen 10-18 Jahre alt.
Bezugspersonen:
Die Gruppenstunden werden grundsätzlich von einer festen Bezugsperson geleitet. In Ausnahmefällen wird die Bezugsperson von anderen ausgewählten Personen unterstützt oder vertreten.
Räumlichkeiten:
In den genutzten Räumlichkeiten gibt es nur sehr begrenzte Rückzugsorte, an welchen Übergriffe stattfinden könnten, wie zum Beispiel die Toiletten. Davon abgesehen bieten sich in den Gruppenstunden selbst keine örtlichen Gelegenheiten für Übergriffe.
Körperkontakt:
Zu berücksichtigen ist, dass es beim Tanzen zu Körperkontakt zwischen den Tänzer:innen  kommt. Sollte dieser Körperkontakt, aus welchen Gründen auch immer, nicht gewünscht sein, ist hierauf zu achten und nach eigener Einschätzung zu handeln und z.B. Partner:innen zu wechseln.

Wochenendseminare / Reisen

Mehrfach im Jahr veranstaltet unser Verband Wochenendseminare. Hier reisen aktive Teilnehmende aus unterschiedlichen Altersgruppen gemeinsam.
Bezugspersonen:
Es wird darauf geachtet, dass während den Gruppenwochenenden sowohl männliche als auch weibliche Betreuer:innen anwesend und ansprechbar sind, welche als Bezugspersonen auftreten und an die sich die Kinder jederzeit wenden können.
Räumlichkeiten:
Während unserer Wochenendseminare sind die Teilnehmenden in altersähnlichen und geschlechtergetrennten Zimmern untergebracht. Während solcher Fahrten sind wir uns über die vermehrten Rückzugsorte und einem erhöhten Risiko bewusst.
Während Reisen zum Beispiel zu Volkstanzfestivals im In- und Ausland, kann es vorkommen, dass die Kinder, auf Grund der begrenzten räumlichen Kapazitäten, gemeinsam in einem Raum, nicht geschlechtergetrennt und zusammen mit erwachsenen Teilnehmenden untergebracht werden, damit die ganze Gruppe gemeinsam wohnen kann. Bei diesen Reisen ist besonders darauf zu achten, dass ein erhöhtes Risiko vorliegt. Daher sollten geschützte Bereiche für die Kinder geschaffen werden, wie zum Beispiel ein abgetrennter Bereich, wo sie sich umziehen beziehungsweise zurückziehen können.
Sorgfältige Beachtung der Präventions- und Partizipationsmaßnahmen sollen diesem Risiko entgegenwirken.

Ferienfreizeiten

Unser Verband veranstaltet jedes Jahr eine zweiwöchige Sommerfreizeit. An dieser Reise nehmen hauptsächlich Kinder teil, die nicht Mitglied unseres Verbands sind. Teilnehmende dieses Angebotes sind Kinder zwischen 8-14 Jahren. Begleitet wird diese Fahrt von männlichen sowie weiblichen Betreuer:innen ab 16 Jahren.
Alle Betreuer:innen müssen die Qualifikation zum/r Jugendgruppenleiter:in (Juleica) und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen sowie Mitglied in unserem Jugendverband werden.
Bezugspersonen:
Es wird darauf geachtet, dass während den Ferienfreizeiten sowohl männliche als auch weibliche Betreuer:innen anwesend und ansprechbar sind, welche als Bezugspersonen auftreten und an die sich die Kinder jederzeit wenden können.
Am Anfang der Reise stellen sich alle Betreuer:innen den Kindern vor. Die Kinder können bei Bedarf wählen, welchem/r Betreuer:in sie sich anvertrauen möchten.
Räumlichkeiten:
Vor Ort sind die Kinder in altersähnlichen und geschlechtergetrennten Zimmern untergebracht. Auch auf der Ferienfreizeit gibt es vermehrte Rückzugsorte und es liegt ein erhöhtes Risiko vor, da sich die Kinder, zum Beispiel während der Mittagspausen, teilweise in geschlechtergemischten Gruppen in die Zimmer zurückziehen, um gemeinsam Zeit zu verbringen. Daher wird darauf geachtet, dass während der Mittagspausen immer eine weibliche und ein männlicher Betreuungsperson anwesend und ansprechbar ist.
Bei Strandbesuchen ist darauf zu achten, den Kindern die nötige Privatsphäre, zum Beispiel beim Umziehen, zu verschaffen. Sollten Kinder sich nicht am Strand umziehen wollen, ist dieses zu respektieren.
Verhaltensregeln
Zusätzlich werden die Regeln für die Reise gemeinsam mit den Kindern erarbeitet. Hieraus können sie auch ihre Rechte erkennen. Weitere Rechte und Informationen zu externen Hilfsangeboten in Bezug auf Übergriffe werden für die Kinder schriftlich zur Verfügung gestellt. Inwieweit sie diese nutzen möchten, ist ihnen überlassen.

Spiel- und Sportaktivitäten

Während unserer Angebote kommt es immer wieder vor, dass mit den Kinder Spiel- und Sportaktivitäten an Land und im Wasser durchgeführt werden.
Hierbei ist darauf zu achten, dass es Spiel- und Sportaktivitäten gibt, die mit erheblichem Körperkontakt verbunden sind. Es kann daher notwendig sein, bestimmte Grenzen und Regeln zu schaffen, um die Teilnehmenden vor möglichen Übergriffen zu schützen.
Zusätzlich ist darauf zu achten, Spiele immer an die jeweilige Gruppenphase (Kennlernphase, Kontaktphase, Vertrauensphase usw.) anzupassen.

Daten- und Bildmaterial 

Während der Teilnahme an Angeboten unseres Verbandes werden personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum usw.) erhoben, welche mit größter Sorgfalt behandelt werden.
Fotos werden ausschließlich von den Betreuer:innen gemacht. Die entsprechenden Betreuer:innen achten auf einen sorgsamen Umgang mit dem entsprechenden Bildmaterial. Nach Sichtung und Zusammenstellung werden die Bilder von privaten Telefonen gelöscht und verbleiben ausschließlich auf Verbandsrechnern.
Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, werden nur mit dem Einverständnis von der entsprechenden Person beziehungsweise dem/den Erziehungsberechtigten und dem Kind veröffentlicht. Zusätzlich zum Einverständnis, achten wir darauf, für die Veröffentlichung nur geeignete Bilder im Sinne des Kinderschutzes auszuwählen.

Was wir tun! (Präventionsmaßnahmen)

Folgenden Maßnahmen werden in unserem Verband getroffen und nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt, um die Teilnehmenden zu schützen.

Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses

Unser Verband fordert von allen Personen ab 16 Jahren, die unsere Angebote begleiten, die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Dieses ist bei unserer Vorsitzenden vorzulegen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneut beantragt und vorlegt werden.

Durch die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses soll festgestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen ein näheres Verhältnis zu Kindern in unserem Verband aufbauen und dieses Machtverhältnis ausnutzen können.

Qualifikation Jugendgruppenleiter:in (Juleica)

Alle Betreuer:innen, die Kinder begleiten, besitzen die Qualifikation zum/ zur Jugendgruppenleiter:in (Juleica).

Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Qualitäts- und Qualifikationsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Die Juleica Ausbildung umfasst Kenntnisse in Bezug auf Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methodenvielfalt sowie Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Sie verschafft den Inhaber:innen der Juleica einen umfassenden Überblick und gibt Sicherheit in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Kenntnisnahme und Unterzeichnung des Schutzkonzepts

Unser Verband fordert von allen Personen ab 16 Jahren, die unsere Angebote begleiten die Kenntnisnahme und Unterzeichnung dieses Schutzkonzepts.

Absprachen zum Kinderschutz

Vor unseren Angeboten wird bei Bedarf unter den Betreuer:innen über das Thema Kinderschutz gesprochen, aktuelle Punkte diskutiert sowie auf das Kinderschutzkonzept unseres Verbandes verwiesen.
Auch auf unserem Landesjugendtag wird über neue Entwicklungen und Informationen in Bezug auf das Thema Kinderschutz gesprochen.

Fortbildung zum Thema Kinderschutz

Alle zwei Jahren werden von den verantwortlichen Vertrauenspersonen Fortbildungen zu den Themen Kinderschutz, Kinderrechte sowie Prävention von Gewalt, sexualisierter Gewalt sowie ähnlichen Themen besucht.
Informationen aus diesen Veranstaltungen werden in dieses Konzept eingebettet und mit den Mitgliedern unseres Verbands geteilt.

Kommunikations- und Reflexionsprozesse

Während unserer Angebote gibt es regelmäßig Raum, um sich über Beobachtungen auszutauschen und diese fortwährend zu reflektieren. Zusätzlich wird im Anschluss an Angebote geschaut, wie wir die Kinder nachhaltig besser in unserem Verband schützen können.

Partizipation

Wir bieten in unserem Verband folgende Partizipationsmöglichkeiten:
• Gemeinsame Planung der Tänze für Auftritte
• Gemeinsames Erarbeiten von Regeln für die Gruppenstunden
• Einbringen von Ideen und Wünschen für die Gestaltung unserer Angebote (Gruppenstunden, Ausflüge, Seminare, Freizeiten, Festivalteilnahmen)
• Gemeinsame Planung von Ausflügen
• Möglichkeiten für jüngere Teilnehmende, bei unseren Angeboten aktiv und eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen
• In Feedbackrunden Aktivitäten zu reflektieren und mitzuteilen, was gut oder auch nicht so gut gefallen hat

Beschwerdemanagement

In unserem Verband besteht während der Gruppenstunden sowie auf Seminaren, Freizeiten und Reisen die Möglichkeit Beschwerden in einem geschützten Rahmen zu äußern. Alle sollen lernen, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden und sie diese, ohne Angst vor möglichen Konsequenzen, äußern können.
Die Möglichkeit, sich in einem Ernstfall zu äußern und klar NEIN zu sagen, ist hierbei von besonderer Bedeutung. Des Weiteren können alle Informationen über interne und externe Beratungsstellen erhalten.


Was tun wir, wenn…? (Handlungsstrategien)

Verdachtsmomente sowie Übergriffe in Bezug auf jegliche Formen von sexualisierter Grenzüberschreitung und sexualisierter Gewalt, geschlechtsspezifischer Diskriminierung und anderen Formen von Gewalt (körperlich & seelisch) und Diskriminierung können von verschiedenen Parteien ausgehen:

• Betreuer:in und einem Kind
• einem Erwachsenen und einem Kind
• Kindern untereinander
• Betreuer:in untereinander

Folgende Handlungsschritte sollten durch Person unseres Verbandes in Kooperation mit internen und externen Stellen vorgenommen werden, wenn ein Verdachtsmoment vorliegt und Auffälligkeiten festgestellt werden. Je nach Vorfall kann die Reihenfolge variieren.

Ruhe bewahren
• Handel nicht überstürzt.
• Überlege, woher der Verdacht kommt? Welche Auffälligkeiten hast du festgestellt?
• Welche Gefühle löst dieses in dir aus?

Zuhören
• Schenke Glauben und höre zu.
• Frage vorsichtig nach.
• Mache keine Versprechungen, die du nicht halten kannst.
• Versichere der Person, dass sie keine Schuld trägt.

Dokumentation und Beobachten
• Dokumentiere deine Beobachtungen genau. (Ort, Datum, Art)
• Versuche Beobachtungen nach dem Vier-Augen-Prinzip durchzuführen.

Hilfe holen – Du bist nicht allein
• Tausche dich mit jemandem aus.
• Kontaktiere die Vertrauenspersonen aus unserem Verband.
• Nimm bei Bedarf Kontakt mit einer Beratungsstelle auf.

Verdacht / Vorfall im Verband
Biete dem Kind ein Gespräch an.
Informiere in keinem Fall vorzeitig den Beschuldigten.

Verdacht / Vorfall in der Familie
Biete dem Kind ein Gespräch an.
Verständige auf keinen Fall sofort die Familie.

Verdacht / Vorfall unter Kindern
Informiere den/die Erziehungsberechtigten über den Vorfall.
Biete den Kindern/Erziehungsberechtigen ein Gespräch und weitere Hilfsangebote an.

Verdacht / Vorfall unter Betreuer:innen
Biete dem Betroffenen ein Gespräch und weitere Hilfsangebote an.


Beratungsstellen
Wir behalten uns jederzeit vor, Beratungsstellen in Gespräche mit einzubeziehen.

Jugendamt
Wenn ein Kind in höchstem Maß akut gefährdet ist, informieren wir das Jugendamt.

Sollten sich ein Verdachtsmoment sich als richtig erweisen, behält unser Verband sich vor, je nach Schwere des Vorfalls, gemeinsam mit den Vertrauenspersonen und externen Beratungsstellen, folgende Schritte einzuleiten.

Freistellung
Sollte es zu einem Verdacht in Bezug auf einen Übergriff kommen, wird die Person mit sofortiger Wirkung von allen Verbandsaktivitäten suspendiert.

Pädagogisches Gespräch
Im Anschluss folgt ein Gespräch mit dem/der Betroffenen sowie eventuell mit dessen Erziehungsberechtigten über den Vorfall.
Danach folgt ein Gespräch mit dem/der Beschuldigten über den Vorfall im Zusammenhang mit einer intensiven Reflexion der Situation und der Kinderschutzstandards unseres Verbandes.
Außerdem sollte über weitere Schritte, wie einer Veränderung von Regeln, der Gruppenstruktur oder des Ablaufs beraten werden, um weitere Möglichkeiten von Übergriffen entgegenzuwirken.
Weitere Vorgehensweisen in Bezug auf den Vorfall sind je nach Schwere individuell zu prüfen.

Zurück in den Verband
Sollte sich ein Verdacht nach intensiven Gesprächen und Klärung als unbegründet erweisen, ist der/die Beschuldigte in den Verband wieder zu integrieren. Hierbei ist es notwendig, dass der Vorstand ein offizielles Statement abgibt, welches die beschuldigte Person vollumfänglich von dem Verdacht entlastet.
Zusätzlich sind gewisse Regeln und Grenzen zu schaffen, um die betreffende Person vor weiteren Verdachtsmomenten zu schützen.

Strafanzeige und gleichzeitiger Ausschluss aus dem Verband
Eine Strafanzeige sollte nur in Absprache mit dem Betroffenen beziehungsweise dessen Erziehungsberechtigten und dem Verband und immer unter Hinzuziehung externen Beratung gestellt werden.
Diese Option stellt immer den aller letzten Schritt dar und sollte nur gewählt werden, wenn ein Kind in höchstem Maße akut gefährdet ist.

Externe Stellen - Beratungsstellen

Allerleirauh e.V.
Menckesallee 13
22089 Hamburg
040 298 344 83
www.allerleirauh.de

Die Beratungsstelle Allerleirauh berät Mädchen und junge Frauen, die sexuellen Missbrauch erlebt haben. Mütter, Bezugspersonen und pädagogische Fachkräfte können sich ebenfalls an Allerleirauh wenden.

Dolle Deerns e.V.
Niendorfer Marktplatz 16
22549 Hamburg
040 439 41 50
www.dolledeerns.de

Der Dolle Deerns e.V. berät sexuell missbrauchte Mädchen und deren weibliche Bezugs- und Vertrauensperson.

Dunkelziffer e.V.
Albert-Einstein -Ring 15
22761 Hamburg
040 421 070 00
www.dunkelziffer.de

Der Dunkelziffer e.V. hilft Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt erfahren haben und ihren Vertrauenspersonen.

Hilfetelefon Gewalt an Männern
0800 1239900
beratung@maennerhilfetelefon.de

Das Hilfetelefon berät Männer, die von Gewalt betroffen sind.

Kinder- und Jugendnotdienst
Feuerbergstraße 43
22337 Hamburg
040 428 490
www.hamburg.de/basfi/kjnd

Der Kinder- und Jugendnotdienst leistet erste Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten sozialen Krisen.

Kinderschutzzentrum Hamburg
Emilienstraße 78
20259 Hamburg
040 790 10 40
www.kinderschutzzentrum-hh.de

Das Kinderschutzzentrum bietet Hilfe bei Gewalt in der Familie an.

Zündfunke e.V.
Max-Brauer-Allee 134
22765 Hamburg
040 890 12 15
www.zuendfunke-hh.de

Der Zündfunke e.V. arbeitet an der Vermeidung und Bewältigung von sexualisierter Gewalt von Mädchen, Jungen und Frauen.

Verhaltenskodex - djo-Deutsche Jugend in Europa

Folgender Verhaltenskodex in Bezug auf das Thema Kinderschutz wurde auf dem 57. Bundesjugendtages der djo-Deutsche Jugend in Europa am 24.03.2012 in Untermaßfeld beschlossen und ist somit auch für die ehrenamtlich Tätige des djo-LV HH zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.

Der Verhaltenskodex formuliert Selbstverpflichtungen der in der djo-Deutsche Jugend in Europa für Kinder- und Jugendarbeit verantwortlich Tätigen, um das Anliegen und die Realisierung der Prävention sexualisierter Gewalt und anderer Formen von Gewalt zu unterstützen.
1. Die Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße Mädchen- und Jungenarbeit unterstützen wir die Entwicklung zur geschlechtsspezifischen Identität, zu Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung.
2. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst.
3. Wir verpflichten uns, unsere verbandliche Kinder- und Jugendarbeit kontinuierlich weiter zu entwickeln. Wir bemühen uns, dass in der Kinder- und Jugendarbeit keine Grenzverletzungen, kein Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
4. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
5. Wir beziehen aktiv Stellung gegen verbales oder nonverbales Verhalten sexistischen, rassistischen, diskriminierenden und gewalttätigen Inhalts. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
6. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent, in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen sowie der Mitarbeitenden.
7. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr zu nehmen und angemessen darauf zu reagieren. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Im Konfliktfall ziehen wir professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen im Landesverband, in der Bundesgruppe oder dem Bundesverband.
8. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter/-innen der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir nutzen keine Abhängigkeiten und Machtpositionen aus. So ist jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folgen.
9. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlichen Tätigen und hauptamtlichen Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit.


Weiterführende Quellen

• Landesjugendring Hamburg, e.V., Schutzkonzepte, https://ljr-hh.de/index.php?id=2391


• Landesjugendring Hamburg e.V., Prävention und Empowerment, https://www.ljr-hh.de/praevention-und-empowerment/materialien-schutzkonzepte-hamburger-jugendverbaende


• LAG Kinder und Jugendkultur e.V., Materialien zum Thema Kinderschutz, https://www.kinderundjugendkultur.info/site/assets/files/1043/kinderschutzbroschure.pdf


• Deutsches Rotes Kreuz, Kinder brauchen Schutz, https://sh.jrk.de/kinderschutz

Glossar & FAQ

Was ist sexualisierte Gewalt?
„Zu sexualisierte Gewalt gehören neben körperlichen Übergriffen – von ungewollten Berührungen über Küsse bis hin zur Vergewaltigung – auch Handlungen ohne Körperkontakt wie z.B. heimliches Beobachten beim Duschen, unerwünschtes Zusenden sexueller Bilder oder durch Worte.“ – ljr

Was ist eine Risikoanalyse?
In einer Risikoanalyse werden Risiken/Gefahren zu einem bestimmten Themenfeld erkannt und bewertet. Dieser Prozess kann dabei helfen bestimmte Ziele zu erreichen, da die Risiken bekannt sind und im weiteren Verlauf berücksichtigt werden können. Eine Risikoanalyse ist immer an die gegebenen Umstände anzupassen und zu aktualisieren. - angelehnt an Bundesverwaltungsamt (www.orgahandbuch.de)

Was bedeutet Nähe und Distanz?
Im pädagogischen Bereich beschreibt „Nähe und Distanz“ das komplexe Spannungsverhältnis zwischen emotionaler Verbundenheit und professioneller Abgrenzung in Beziehungen zwischen Betreuenden und ihren Adressat:innen (Teilnehmenden). - angelehnt an socialnet Lexicon (lexikon@sicialnet.de)

Welche Rolle spielt das Machtverhältnis?
„Sexualisierte Gewalt geschieht unter Ausnutzung von Vertrauen, Abhängigkeit oder Macht (beispielsweise durch Rolle, Alter, Entwicklungsstand etc.) und ist verbunden mit dem Druck zum Schweigen.“ ljr

Was bedeutet Prävention?
Prävention bedeutet so etwas wie Vorbeugung oder Verhütung. Dieses kann zum Beispiel in Bezug auf Krankheiten, die Vorbeugung von diesen sein. Beschreibt also dann den Prozess sich vor diesen zu schützen, wie beispielsweise durch Impfungen. In diesem Fall geht es um die Prävention, also der Vorbeugung von sexualisierter Gewalt. Es sind Maßnahmen, um Personen vor sexualisierte Gewalt vorbeugend zu schützen.

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Stand Februar 2026
Änderungen, welche sich aus Neuerungen in Bezug auf das Thema Kinderschutz ergeben, sind vorbehalten.